Drücker

Diverse Türdrücker, Knöpfe, Muschelgriffe

Wechselgarnitur:
Abweichend von Panikfunktionen können z.B. im Wohnungseingangsbereich Türen mit aussenseitigem Knopf ausgestattet werden. Hierfür ist ein Schloss mit Wechselfunktion erforderlich, bei welchem die Falle mit dem Schlüssel zurückgezogen werden kann, sowie eine Wechselgarnitur.

Standflügelgarnitur:
Für den Fall, dass der Standflügel von 2-flg. Elementen mit einer Drückergarnitur ausgestattet werden soll, ist der Einsatz von sogenannten Standflügelgarnituren in Verbindung mit einem Treibriegelschloss erforderlich. diese auch als Halbdrücker bezeichnete Garnitur besteht lediglich aus Türdrückerstiftteil, Türschild oder Rosette sowie einem gegenseitigen Blindschild respektive Blindrosette. diese Drückerausstatung ist in der Regel nur bei Vollpanikfunktion (Panikfunktion an beiden Flügeln) erforderlich.

Sporthallen-Muschelgriff:
Gemäss besonderen Richtlinien für die Ausführung von Sportstätten ist die Ausstattung von Türen mit bündig eingelassenen oder nur gering vorstehenden Beschlägen erforderlich. Hierdurch soll einer Verletzungsgefahr vorgebeugt werden. Spezialtüren können einseitig mit einem Sporthallen-Muschelgriff ausgestattet werden. Der Einsatz derartiger Garnituren ist auch in anderen Bereichen, wie z.B. Mehrzweckhallen oder bei festgestellten Türen in Wandnischen, bei denen der Türdrücker nicht in den Gang  bzw. Fluchtweg hineinragen soll, zum empfehlen.

Feuerschutz-Drückergarnituren:
Drückergarnituren sind Bestandteil von Brand- und Rauchschutzelementen und unterliegen damit den speziellen Anforderungen. Sie werden gemeinsam mit den Funktionstüren brandtechnischen und dauerfunktionstechnischen Prüfungen unterzogen. Feuerschutz-Drücker müssen unter anderem mit einem Vierkantstift, Querschnitt 8 mm oder 9 mm versehen werden. Türdrücker aus Werkstoffen mit einem Schmelzpunkt <1000 °C müssen einen mit dem Drückerstift verbundenen mind. 80 mm tief in den Drückergriff hineinragenden Stahlkern aufweisen. Feuerschutz-Drücker für Feuer- und Rauchschutztüren sind Bestandteil der Zulassung bzw. des Prüfzeugnisses und müssen damit im Lieferumfang des Türherstellers enthalten sein. Sie können in der Ausführung Drücker / Drücker oder Drücker / mit festem Knop geliefert werden. Aufgrund der Zulieferung an Fachfirmen werden bei Spezialtüren die Drücker nur auf Bestellung mitgeliefert.

Schutzbeschläge:
Einbruchhemmende Türen sind mit massiven Schutzbeschlägen in unterschiedlichen Widerstandsklassen auszurüsten. Je nach Anforderung an die Türfunktion WK1, WK2 oder WK3 sind entsprechende Schutzbeschläge in den entsprechenden Widerstandsklassen zu verwenden. Durch den konstruktiven Aufbau erschweren Schutzbeschläge das gewaltsame Abdrehen des Rundzylinders und einen direkten Angriff auf den Schlossbereich. Um ein gewaltsames Herausziehen des Rundzylinders wirksam zu erschweren, sind viele Schutzbeschläge mit einem Ziehschutz ausgestattet. Diese Zylinderabdeckung (ZA), aus speziell gehärtetem Material, soll zusätzlich ein Angreifen bzw. Aufbohren des Zylinders verhindern.

--> Durch Verwendung von Schutzbeschlägen werden aus Standardtüren keine einbruchhemmende Türen!

 

 

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